Der Bundesfinanzhof stellte höchstinstanzlich klar, dass die Abgabefristen während der Corona-Krise durch Gesetz und nicht durch Verwaltungsentscheidung verlängert wurden. Also waren Verspätungszuschläge festzusetzen. Aus den FAQ “Corona” ergebe sich nichts Gegenteiliges.
mehrDie Krankenkasse kann die Ablehnung der Kostenübernahme für Intensivpflege bei einer fortschreitenden schweren Erkrankung nicht auf eine Begutachtung stützen, die zehn Monate zurückliegt.
mehrDie Aufnahme eines Studiums schließt den Grundsicherungsbezug aus. Wer es grob fahrlässig unterlässt, eine Immatrikulation mitzuteilen, muss grundsätzlich unberechtigt erhaltene Leistungen zurückzahlen.
mehrDurch die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens dürfen Grenzpendler von Deutschland in die Niederlande (oder umgekehrt) seit 1. Januar 2026 bis zu 34 Arbeitstage pro Kalenderjahr im Homeoffice im Wohnsitzstaat arbeiten, ohne dass sich das Besteuerungsrecht ändert.
mehrVergütungen eines in Deutschland ansässigen Alleinverwalters italienischer SRLs sind bei fehlender Weisungsgebundenheit als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren. Mangels Betriebsstätte oder fester Einrichtung in Italien steht das Besteuerungsrecht nach dem DBA-Italien Deutschland zu.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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